1. Reparaturbedingungen

 

Bei Auftragserteilung kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Ergibt sich nach Überprüfung, dass die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt kann, so ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.

 

2. Reparaturkosten

 

Sämtliche Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten pro Arbeitsstunde sind in den Annahmeräumen ausgehängt.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Sämtliche Geräte werden ausnahmslos nur gegen bar, ohne Abzug und Vorlage dieses Auftragsscheins ausgehändigt. Wir sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Abholers und den rechtmäßigen Besitz an dem Auftragsschein zu überprüfen.

 

4. Gewährleistungsreparatur

 

Einen Gewährleistungsanspruch muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen nach den jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Geräteherstellers nachweisen. Nachträgliche Gewährleistungsansprüche können nur mit Zustimmung des Herstellers anerkannt werden. In diesem Fall trägt jedoch der Kunde die Umbuchungskosten.

 

5. Reparaturgewährleistung

 

Wir gewähren auf die von uns durchgeführten kostenpflichtigen Reparaturen eine Gewährleistung von 6 Monaten, soweit es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht einwandfrei beseitigten Fehlers handelt. Sollten die verwendeten Ersatzteile schadhaft geworden sein, wird innerhalb der Reparaturgewährleistungszeit die Reparatur ebenfalls kostenlos durchgeführt. Wenn es sich um eine andere Fehlerursache oder um eine nicht einwandfrei ausgeführte Reparatur handelt, wird im Streitfalle eine Schlichtungsstelle beauftragt. Entstehende Kosten hat der unterlegene Vertragspartner zu tragen.

 

6. Aufbewahrungsfrist

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das zur Reparatur abgegebene Gerät spätestens 2 Monate nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist so wird der Kunde noch einmal unter Setzten einer Nachfrist von 2 Wochen zur Abholung aufgefordert. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät freihändig zu einem Markt üblichen Preis zu veräußern und aus dem Verkaufserlös die Reparaturkosten und die Kosten der Veräußerung abzudecken. Ein Differenzbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben oder belastet.

 

7. Gerichtsstand

 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten und Kaufleuten gilt der allgemeine Gerichtstand des Verwenders als vereinbart. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

8. Datenschutz

 

Die Daten des Kunden unterliegen für die Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung.

 

9. Datensicherung

 

Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparatur für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden.

 

10. Für Computerreparaturen gilt:

 

durch den Anwender verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern o.ä. verursacht wurden, unterliegen nicht der Garantiepflicht und sind somit kostenpflichtig.

 

11. Eigentumsvorbehalt:

 

gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

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